Was ist Psychotherapie überhaupt?
Hier können Sie wie bei einem Beipacktext eines Arzneimittels nachlesen, worum es sich beim Heilansatz der Psychotherapie handelt.
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Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich zur Behandlung von psychischen, psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
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Psychotherapie besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie der medizinischen oder der klinisch-psychologischen Behandlung.
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Die Ausübung der Psychotherapie ist durch das österreichische Psychotherapiegesetz geregelt.
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Im Zentrum stehen das Gespräch und der Austausch zwischen Ihnen und Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin. Je nach psychotherapeutischer Methode kann dieser Austausch durch Übungen und andere Interventionen unterstützt und gefördert werden.
Welche Formen der Psychotherapie können Sie in Anspruch nehmen?
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Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppentherapie.
Wie und wodurch kann Psychotherapie Ihnen helfen?
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Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und persönlichkeitsentwickelnd wirken.
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Belegte Wirkfaktoren sind therapeutische Beziehung, einfühlendes Verstehen, emotionale Annahme und Stütze durch den Psychotherapeuten/die Psychotherapeutin.
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Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Ausdrucks, die Förderung von Einsichts- und Sinnerleben, die Förderung kommunikativer Kompetenz und Beziehungsfähigkeit, die Förderung der Bewusstheit, Selbstregulation, die Förderung von Lernmöglichkeiten und Interessen, ebenso durch die Förderung kreativer Erlebnismöglichkeiten sowie die Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven. Sehr entscheidend sind auch die Förderung von positiven persönlichen Werten sowie die Förderung tragfähiger sozialer Netzwerke und Erfahrungen der Zusammengehörigkeit.
Wie verläuft Psychotherapie?
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In einem Erstkontakt beschreiben Sie Ihre Beschwerden, Erwartungen und Motivationen.
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Danach erfolgen die therapeutischen Interventionen, manchmal unter Einbezug Ihres Umfelds und Ihrer Lebensgeschichte.
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In einer gemeinsamen Reflexion zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin wird das zuvor Bearbeitete integriert, um die Umsetzung des Erfahrenen oder Erlernten im Alltag zu fördern.
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Eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis – wie hier beschrieben – ist in einigen Aspekten zu unterscheiden von einer stationären Psychotherapie in einer Klinik, in der Sie z.B. durch ein TherapeutInnenteam betreut werden.
In welchen Fällen wird Psychotherapie durchgeführt?
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Bei psychischen Störungen oder psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen aller Altersgruppen:
Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatischen Stresszuständen, Suchtproblemen, Verhaltensstörungen, Sexualstörungen, Schulversagen, Ängsten (Phobien, Panikattacken), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihren körperlichen und psychischen Folgen. -
Bei Störungen und Erkrankungen infolge allgemeiner Lebens- bzw. Veränderungskrisen, in denen der/die PatientIn das Gefühl hat, damit alleine nicht mehr zurechtzukommen.
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Für die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden.
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Unterstützend bei einer medikamentösen Behandlung.
In welchen Fällen reicht Psychotherapie nicht bzw. nur unter Vorbehalt aus?
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Wenn Störungsbilder zuerst bzw. begleitend eine medizinische Maßnahme erfordern.
Worauf sollten Sie bei Beginn einer Psychotherapie achten?
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In Österreich gibt es 23 anerkannte wissenschaftlich-psychotherapeutische Methoden (laut www.bmg.gv.at: 28.08.2014), die sich grob in vier Richtungen zusammenfassen lassen:
tiefenpsychologisch-psychodynamisch, humanistisch, systemisch und verhaltenstherapeutisch. -
Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie über die verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren zu informieren, z.B. auf der Seite des Österreichischen Berufsverbandes für Psychotherapie.
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Der Beginn einer Psychotherapie soll auf Ihre freie Entscheidung hin erfolgen. Sie sollen das Gefühl haben, Ihrem Therapeuten/Ihrer Therapeutin wirklich vertrauen zu können.
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Das psychotherapeutische Verfahren sollte mit seinen Methoden, Techniken und Rahmenbedingungen für Sie gut annehmbar sein.
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Zu Beginn der Therapie sollte der/die PsychotherapeutIn mit Ihnen partnerschaftlich übereinkommen, warum Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, welche Ziele Sie im Rahmen der Therapie erreichen wollen und woran der Therapieerfolg nach Abschluss der Behandlung gemessen werden soll. Sie dürfen und sollen den Therapieprozess mitgestalten – für die Gesundung hat sich dies als hilfreich erwiesen.
Wie oft und wie lange sollten Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen?
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Frequenz und Dauer hängen vom jeweiligen Störungsbild bzw. von der Lebenssituation ab und fallen je nach angewandter Methode unterschiedlich aus.
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Die Dauer der psychotherapeutischen Behandlung sollte vom Psychotherapeuten/von der Psychotherapeutin begründet werden.
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Sie können jederzeit die Therapie beenden oder den Therapeuten/die Therapeutin wechseln, sollten dies aber mit dem aktuellen Psychotherapeuten/der aktuellen Psychotherapeutin vorher besprechen.
Was sollten Sie noch beachten?
Ihre Rechte und Pflichten bei einer psychotherapeutischen Behandlung und besondere Hinweise.
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Zu Beginn ist ein „Therapievertrag“ (mündlich oder schriftlich) bezüglich Vorgangsweise und Ziel(en) der Psychotherapie zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer PsychotherapeutIn zu vereinbaren.
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Die Höhe des Honorars und der Zahlungsmodus sollten im Verlauf des Erstgesprächs geklärt werden.
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In der Therapie ist der respektvolle Umgang mit Ihren Wünschen unabdingbar.
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Sie haben ein Recht darauf, dass der/die PsychotherapeutIn Ihre Fragen zum therapeutischen Vorgehen beantwortet.
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PsychotherapeutInnen dürfen Ihnen gegenüber keine persönlichen, wirtschaftlichen oder sexuellen Interessen verfolgen.
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Die Psychotherapie sollte langfristig Ihre sozialen Kontakte fördern und nicht belasten.
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Der/die TherapeutIn hat laut dem Psychotherapiegesetz Berufspflichten wie z.B. Fortbildung und Verschwiegenheit. Jeder/jede PsychotherapeutIn sollte zudem regelmäßig Supervision in Anspruch nehmen.
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Esoterische Verfahren dürfen im Rahmen von Psychotherapie nicht angewendet werden.
Wechselwirkungen von Psychotherapie
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Wenn Sie zur selben Zeit mehrere Psychotherapien oder psychosoziale Beratungen in Anspruch nehmen, kann dies zu unerwünschten Wirkungen führen. Ausnahmen können dann angezeigt sein, wenn Sie in Absprache mit dem Therapeuten/der Therapeutin im selben Zeitrahmen eine Gruppenpsychotherapie in Anspruch nehmen wollen.
Neben-Wirkungen von Psychotherapie
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Es kann Phasen der Symptomverschlechterung geben.
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Es können Phasen von Selbstüberschätzung und/oder Selbstzweifel eintreten.
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Partnerschaftliche, familiäre und freundschaftliche Beziehungen können sich verändern, verbessern oder verschlechtern.
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Berufliche Veränderungen in positiver und negativer Weise können auftreten.
In der Therapie sollten Sie diese Nebenwirkungen mit Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin besprechen.
Welche unerwünschten Wirkungen können durch Psychotherapie auftreten?
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Verstrickungen in der Beziehung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin – die psychotherapeutische Beziehung ist keine private, sondern eine bezahlte Arbeitsbeziehung.
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Finanzielle und zeitliche Belastung.
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Wenn unerwünschte Wirkungen und/oder keine Veränderungen in Richtung der gestellten Therapieziele eintreten, empfehle ich Folgendes:
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Besprechen Sie die Problematik mit Ihrem Psychotherapeuten/Ihrer Psychotherapeutin. Wenn keine zufriedenstellende Reaktion von dessen/deren Seite erfolgt:
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Besprechen Sie die Problematik mit anderen fachlich kompetenten Personen, z.B. in Beratungsstellen etc.
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Eventuell nochmalige/zusätzliche medizinische Abklärung.
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Überlegen Sie sich, ob Sie einen PsychotherapeutInnenwechsel in Betracht ziehen wollen.